AGB – StilKurier (Chupis e.U.)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurier‑ und Transportdienstleistungen, die von StilKurier – Chupis e.U. erbracht werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.

2. Art der Dienstleistung

StilKurier bietet Express‑ und Direkttransporte kleiner Sendungen innerhalb Vorarlbergs an. Es handelt sich nicht um einen Paketdienst. Transportiert werden ausschließlich Dokumente, Briefe, Schlüssel und kleine, nicht‑gefährliche Gegenstände.

3. Unzulässige Sendungen

Der Transport folgender Güter ist strikt untersagt:

Waffen, Munition, Explosivstoffe, Gefahrgut gemäß ADR, entzündliche oder toxische Stoffe, Chemikalien, Druckgasbehälter, beschädigte Batterien, Drogen, psychotrope Substanzen, biologisches oder infektiöses Material, lebende Tiere, Bargeld oder Wertgegenstände über dem vereinbarten Limit, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Alkohol in größeren Mengen sowie Gegenstände, die gegen geltendes Recht verstoßen.

4. Verpackungspflicht des Kunden

Der Absender ist verpflichtet, die Sendung sicher, stabil und transportsicher zu verpacken. Unzureichend verpackte Sendungen können abgelehnt werden. Für Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung übernimmt StilKurier keine Haftung.

5. Haftung

StilKurier haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für verbotene, falsch deklarierte oder unzureichend verpackte Sendungen besteht keine Haftung. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach Entfernung, Aufwand und Dringlichkeit. Der Preis wird dem Kunden vor Auftragsannahme mitgeteilt. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung in bar, per Überweisung oder elektronisch.

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Transportauftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


 8. Hinweis zu Gefahrgut und besonderen Ausnahmen
StilKurier transportiert grundsätzlich kein Gefahrgut im Sinne der ADR‑Vorschriften. Bestimmte geringfügige Mengen gefährlicher Stoffe können jedoch unter gesetzlich zulässigen ADR‑Ausnahmen transportiert werden, sofern sie korrekt verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert sind.


Weitere Informationen zu möglichen Ausnahmen und Einschränkungen finden Kunden im Abschnitt „Sonderregelung für Gefahrgut und eingeschränkt zulässige Sendungen“, der detailliert erläutert, welche Sendungen im Einzelfall geprüft werden können und welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen sind.

9. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Landesgericht Feldkirch.

Zulässige und unzulässige Sendungen

Zulässige Sendungen

• Dokumente, Briefe und Verträge

• Schlüssel

• Kleine und mittelgroße Gegenstände bis max. 80 × 80 × 80 cm (Gewicht nach individueller Absprache)

• Elektronische Geräte in sicherer Verpackung

• Persönliche Gegenstände ohne gefährliche Stoffe

• Nicht‑gefährliche Waren des täglichen Bedarfs

Unzulässige Sendungen

• Waffen, Munition und Explosivstoffe

• Gefahrgut gemäß ADR (entzündliche, toxische oder chemische Stoffe, Druckgasbehälter, beschädigte Batterien usw.)

• Drogen und psychotrope Substanzen

• Biologisches oder infektiöses Material

• Lebende Tiere

• Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände über dem vereinbarten Limit

• Verschreibungspflichtige Arzneimittel

• Alkohol in größeren Mengen

• Gegenstände, die gegen geltendes Recht verstoßen

Sonderregelung für Gefahrgut und eingeschränkt zulässige Sendungen

Der Transport von Gefahrgut ist grundsätzlich nur gemäß den Bestimmungen des ADR zulässig. StilKurier führt keine regulären Gefahrguttransporte durch und verfügt derzeit über keine speziellen ADR‑Bewilligungen für besonders gefährliche Stoffe.

Bestimmte geringfügige Mengen gefährlicher Güter können jedoch unter ADR‑Ausnahmen transportiert werden, sofern sie korrekt verpackt, gekennzeichnet und vollständig dokumentiert sind.

Solche Sendungen müssen vorab schriftlich gemeldet und individuell geprüft werden.

Für Gefahrgut, das eine besondere behördliche Genehmigung erfordert, kann StilKurier den Transport nicht durchführen.

Bei langfristiger Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit, die erforderlichen speziellen Bewilligungen zu beantragen, sofern dies rechtlich und organisatorisch umsetzbar ist.